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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2006 - 2 M 182/06   

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OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2006 - 2 M 182/06 (https://dejure.org/2006,17641)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.07.2006 - 2 M 182/06 (https://dejure.org/2006,17641)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 2 M 182/06 (https://dejure.org/2006,17641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 1; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6; AufenthG § 23 Abs. 1 S. 1; AuslG § 32; GG Art. 3 Abs. 1; EMRK Art. 8
    D (A), abgelehnte Asylbewerber, Vietnamesen, Beschwerde, verspätetes Vorbringen, Beschwerdebegründung, Fristen, Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung 1999, Untertauchen, Privatleben, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene ...

  • Judicialis

    AuslG § 32; ; AufenthG § 23; ; EMRK Art. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abschiebung trotz langjährigen geduldeten Aufenthalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtscharakter von Anordnungen nach § 32 Ausländergesetz (AuslG); Erlaubnis des Aufenthalts im Bundesgebiet durch Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für geduldete ehemalige Asylbewerber; Zulässigkeit des Eingriffs in die Rechte des Artikel 8 der Europäischen Konvention ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abschiebung trotz langjährigen geduldeten Aufenthalts

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2006 - 2 M 182/06
    Bei Kindern bis zu einem bestimmten Alter ist auch in den Blick zu nehmen, in welchem Umfang ihre Familie sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integriert hat (vgl. VGH BW, Urt. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200).

    Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist neben der Dauer des Aufenthalts, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staats seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Sprachkenntnisse des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind (VGH BW, Urt. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200, m. w. Nachw.; vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 15.02.2006 - 7 TG 106/06 - , InfAuslR 2006, 217).

    Für die Beurteilung der Verwurzelung in Deutschland kommt es wesentlich auch darauf an, inwieweit die familiären Lebensverhältnisse an das Leben in der Bundesrepublik Deutschland angeglichen sind und welche Verbindungen insoweit noch zum Land der Staatsangehörigkeit bestehen; für eine solche Gesamtbetrachtung spricht nicht nur die Bezugnahme auf das Familienleben als Schutzgut des Art. 8 Abs. 1 EMRK, sondern auch die Tatsache, dass ein Kind in diesem Alter seinen Lebensunterhalt in Deutschland nicht allein sichern könnte, sondern hierfür auf die Unterstützung seiner Eltern angewiesen ist (VGH BW, Urt. v. 18.01.2006, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2006 - 2 M 182/06
    Eine Anordnung nach § 32 AuslG ist nicht wie eine Rechtsvorschrift aus sich heraus, sondern als Willenserklärung der obersten Landesbehörde unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erklärenden und ihrer tatsächlichen Handhabung, d. h. der vom Urheber gebilligten oder geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen und anzuwenden (vgl BVerwG, Urt. v. 19.09.2000 - 1 C 19.99 -, BVerwGE 112, 63).

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 19.09.2000 - 1 C 19.99 -, BVerwGE 112, 63), der der Senat folgt (vgl. Beschl. v. 08.07.2003 - 2 M 243/03 -), weisen Anordnungen nach § 32 AuslG keinen Rechtssatzcharakter auf.

  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2006 - 2 M 182/06
    Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden hat (vgl. Entsch. v. 07.10.2004 - 33743/03 (Dragan) -, NVwZ 2005, 1043; Entsch.

    Allein der Umstand, dass ein Ausländer als Kind in den Vertragsstaat eingereist, dort aufgewachsen und zur Schule gegangen ist, rechtfertigt einen solchen Schluss noch nicht (in diesem Sinne wohl EGMR, Entsch. v. 07.10.2004, a. a. O.).

  • BVerwG, 27.01.2006 - 1 B 89.05

    Verfahrensrecht, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör, Gutachten, Beweismittel,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2006 - 2 M 182/06
    Den von den Antragstellern gestellten Antrag, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, vorläufig ihre Abschiebung zu untersagen, lehnte das Verwaltungsgericht Halle mit Beschluss vom 10.10.2005 ab (1 B 89/05 HAL).

    Zur Begründung hat es auf seine Entscheidung vom 10.10.2005 verwiesen und ergänzend ausgeführt, die nunmehr vorgelegte Erklärung eines vietnamesischen Staatsangehörigen vom 06.03.2006, der die Flucht nach Dänemark bestätige, sei ebenfalls unglaubhaft, weil dieser Vortrag dem Vorbringen im vorangegangenen Verfahren (1 B 89/05) widerspreche.

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2006 - 2 M 182/06
    Eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 8.96 -, InfAuslR 1999, 54).
  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2006 - 2 M 182/06
    Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist neben der Dauer des Aufenthalts, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staats seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Sprachkenntnisse des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind (VGH BW, Urt. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200, m. w. Nachw.; vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 15.02.2006 - 7 TG 106/06 - , InfAuslR 2006, 217).
  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2006 - 2 M 182/06
    v. 16.09.2004 - 11103/03 (Ghiban) -, NVwZ 2005, 1046) folgt aus Art. 8 EMRK grundsätzlich noch kein Recht des Ausländers, in ein bestimmtes Land einzureisen und sich dort aufzuhalten; die Vertragsstaaten haben vielmehr nach allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen das Recht, über die Einreise, den Aufenthalt und die Abschiebung fremder Staatsangehöriger zu entscheiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - 18 B 44/06

    Abschiebung Abschiebungsschutz rechtliche Unmöglichkeit Kind Jugendlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2006 - 2 M 182/06
    Von entscheidender Bedeutung ist weiter, dass bei Kindern im Alter der Antragstellerin zu 3 nicht isoliert auf deren Integration in Bezug auf Sprachkenntnisse, Schulbildung und persönlichen Umgang in der Bundesrepublik abgestellt werden kann; vielmehr ist auch in den Blick zu nehmen, in welchem Umfang ihre Familie sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integriert hat (VGH BW, Urt. v. 18.01.2006; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 11.01.2006 - 18 B 44/06 -, AuAS 2006, 144 [nur Leitsatz]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2003 - 2 M 243/03

    Eine Aufenthaltsbefugnis bei möglicher freiwilliger Ausreise

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2006 - 2 M 182/06
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 19.09.2000 - 1 C 19.99 -, BVerwGE 112, 63), der der Senat folgt (vgl. Beschl. v. 08.07.2003 - 2 M 243/03 -), weisen Anordnungen nach § 32 AuslG keinen Rechtssatzcharakter auf.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf

    Ein wesentlicher Gesichtspunkt hierfür ist neben der Dauer des Aufenthalts, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staats seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Kenntnisse der Sprache im Herkunftsland des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind (vgl. Beschl. d. Senats v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, Juris, m. w. Nachw.).

    Von entscheidender Bedeutung ist weiter, dass bei Kindern nicht isoliert auf deren Integration in Bezug auf Sprachkenntnisse, Schulbildung und persönlichen Umgang in der Bundesrepublik abgestellt werden kann; vielmehr ist auch in den Blick zu nehmen, in welchem Umfang ihre Familie sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integriert hat (Beschl. d. Senats v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, Juris, m. w. Nachw.).

    Für die Beurteilung der Verwurzelung in Deutschland kommt es wesentlich auch darauf an, inwieweit die familiären Lebensverhältnisse an das Leben in der Bundesrepublik Deutschland angeglichen sind und welche Verbindungen insoweit noch zum Land der Staatsangehörigkeit bestehen; für eine solche Gesamtbetrachtung spricht nicht nur die Bezugnahme auf das Familienleben als Schutzgut des Art. 8 Abs. 1 EMRK, sondern auch die Tatsache, dass ein Kind bis zu einem gewissen Alter seinen Lebensunterhalt in Deutschland nicht allein sichern könnte, sondern hierfür auf die Unterstützung seiner Eltern angewiesen ist (vgl. zum Ganzen: Beschl. d. Senats v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, Juris, m. w. Nachw.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08

    Zum Abschiebungsschutz für "faktische Inländer"

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, Juris, u. v. 29.08.2008 - 2 O 76/08 -, Juris, jew. m. w. Nachw.) ist ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Eigenschaft als "faktischer Inländer" neben der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet, ob der Ausländer ein Alter erreicht hat, in dem ihm ein Hineinwachsen in die Lebensumstände des Staats seiner Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr oder nur unter größten Schwierigkeiten gelingen kann, wobei gerade auch die Kenntnisse der Sprache im Herkunftsland des Betroffenen bzw. dessen sprachliche Integrationsfähigkeit im Heimatland in Betracht zu ziehen sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.05.2007 - 2 M 78/07

    Duldung bei Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach Bleiberechtsregelung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, Juris) weisen Anordnungen nach § 23 AufenthG keinen Rechtssatzcharakter auf (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 19.09.2000 - 1 C 19.99 -, BVerwGE 112, 63, zu § 32 AuslG).
  • VG Magdeburg, 04.05.2011 - 9 B 112/11

    Ausländerrecht; Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis wegen Täuschung über

    Im Einzelfall lässt sich die Unzumutbarkeit der Ausreise und damit ein Anspruch auf Legalisierung eines langjährigen Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet ableiten (vgl. hierzu im Einzelnen: Burr in: GK AufenthG, II - § 25 Rdnr. 143 ff.), wobei nach der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (vgl. B. v. 17.07.2006 - 2 M 182/06 -, juris, B. v. 29.08.2008 - 2 O 76/08 -, juris, B. v. 21.11.2008 - 2 M 218/08 - sowie B. v. 08.11.2010 - 2 O 148/10 - jeweils.
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